Allgemeine Infos

Unterkunft der Pferde
- Boxen (min.3 x 3m) u. Offenstall (Unterstand mit Auslauf).
- Frische Einstreu, Heu u. Wasser. Kraftfutter auf Anfrage.
- Weidepaddock – für einzelne Pferde (min. 4 x 5 m) –Abtrennung meist mit Elektroband. Je nach Gegebenheiten mit Unterstand oder Schutz (Bäume, Hecken). Wasser, Heu, wenn nötig. Kraftfutter auf Anfrage
- Weide : für mehrere Pferde, die sich untereinander verstehen
Preise s. Stationen
Die Reiter sind selber für die Versorgung ihrer Pferde verantwortlich. Vor Verlassen der Station, sorgen die Gäste für Sauberkeit in den Boxen u. auf den Weiden.
Hunde: sind an den meisten Stationen erlaubt. Verpflegung auf Anfrage. Achtung ! Hunde müssen im Gelände angeleint sein.
Ausstattung/Service der Stationen
- Sattelkammer: für Reitmaterial bzw. Kutschengeschirr
- Trockener Platz zum Abstellen von Kutschen
- Pflegeplatz für die Pferde
- 1.Hilfekasten für Mensch u. Tier
- Adressen von Hufschmied u. Tierarzt
- Gepäcktransfer u. evtl. Hängertransfer
- Hilfe bei der Ausarbeitung der Strecken.
- Unterkunft der Reiter am Hof oder in der Nähe (s. einzelne Stationen)
Versicherung
Jeder Wanderreiter muss eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd abgeschlossen haben. Die Benutzung der Infrastruktur der Wanderreitstation ist auf eigene Gefahr.
Verhalten im Gelände
- Reiten u. Kutschefahren ist auf Forst-, Stein- und Erdwegen erlaubt – außer bei besonderen Sperrungen (Treibjagd, Forstarbeiten)
- Schneisen, Rückegassen, Äsungsflächen u. Naturschutzgebiete dürfen nicht betreten werden.
- Schranken gelten nicht für Pferde – Schlüssel können gegen Kaution an den Stationen ausgeliehen werden.
- Betreten des Waldes ist ab einer Stunde nach Sonnenaufgang und bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang erlaubt.
- Bei einer Rast, die Pferde nicht an junge bzw. mittelalte Bäume anbinden. Diese könnten beschädigt werden. Kein Lagerfeuer im Wald anzünden, keinen Müll hinterlassen.
- Privatgelände respektieren. Bitte an der Wanderreitstation erkundigen.
- Hunde müssen angeleint sein.
- Reiten auf öffentlichen Wegen unterliegt der Straßenverkehrsordnung.
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